Schulungsangebot für Chorvorstände und Chorleitende
Die letzte Schulung "Anstellungsbedingungen für Chorleitende" fand am Samstag, 18. Januar 2025 in der HSLU-Musik statt. Gut 20 Personen haben an der Weiterbildung teilgenommen. Ein wichtiges Thema, sowohl für Chorleitende als auch für Chorvorstände, stand im Zentraum der Veranstaltung: "Anstellungsbedingungen für Chorleitende" Dieses komplexe Thema wurde von der Juristin und begeisterten Chorsängerin Daniela Jost kompetent dargelegt. Nach einem kurzen Überblick über das Arbeitsrecht wurde genauer auf den Arbeitsvertrag eingegangen. Hierzu wurden die Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten zwischen einem privatrechtlichen (z.B. bei Vereins-Chören) und einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag (z.B. in Kirchengemeinden und Musikschulen) aufgezeigt. Ein Arbeitsvertrag bringt immer Pflichten, sowohl seitens der Arbeitgebenden wie auch der Arbeitnehmenden, mit sich. Auf die angeregte Diskussion wurde empfohlen, ein Pflichtenheft zu erstellen und abzuklären, welche Aufgaben von der Chorleitung konkret verlangt und honoriert sind und was als ausserordentlicher Aufwand zu entgelten ist. Ein wichtiger Punkt war auch die Vereinbarung der Lohnzahlungen. Übereinstimmend wurde dabei eine regelmässige Zahlung jeden Monat als die geeigneteste Lösung genannt: Der Aufwand für den/die Kassier/in wird so kleiner und die Abwicklung der Ferien-Entschädigung und Sozialversicherungen ist einfacher. Nach zwei Stunden und vielen anregenden Diskussionen schloss die gelungene Veranstaltung mit folgendem Resumée: |